Ablauf

Am Anfang einer Behandlung steht immer eine sorgfältige diagnostische Abklärung.
Dabei geht es darum, Ihr Anliegen, Ihre Beschwerden und Ihre aktuelle Lebenssituation
besser zu verstehen und gemeinsam zu prüfen, welches Vorgehen sinnvoll ist.

Erstgespräch und diagnostische Abklärung

Im Erstgespräch können Sie schildern, was Sie belastet und weshalb Sie psychotherapeutische
Unterstützung suchen. Dabei werden auch Ihre aktuelle Lebenssituation,
wichtige Vorerfahrungen und mögliche körperliche Beschwerden berücksichtigt.

Ich kläre gemeinsam mit Ihnen, ob eine behandlungsbedürftige
seelische oder psychosomatische Störung vorliegt und ob eine Behandlung in meiner Praxis
möglich und passend ist.

Sollte eine Behandlung in meiner Praxis nicht angezeigt sein, berate ich Sie zu möglichen
Alternativen, zum Beispiel zu anderen therapeutischen Angeboten, Beratungsstellen,
Krisendiensten oder weiteren medizinischen Abklärungen.

Probatorische Sitzungen

Wenn eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll erscheint, folgen in der Regel
probatorische Sitzungen. Diese dienen der genaueren diagnostischen Einschätzung,
dem gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung, ob eine tragfähige therapeutische
Zusammenarbeit entstehen kann.

In dieser Phase werden der Behandlungsfokus, mögliche Therapieziele und die Form
der weiteren Behandlung gemeinsam besprochen.

Akuttherapie

Eine Akuttherapie kann hilfreich sein, wenn eine rasche Unterstützung in einer
akuten seelischen Krise notwendig ist. Sie umfasst in der Regel kürzere
Behandlungsabschnitte und dient der Stabilisierung sowie der Klärung
des weiteren Vorgehens.

Kurzzeittherapie

Eine Kurzzeittherapie kann sinnvoll sein, wenn ein umgrenzter Behandlungsfokus
besteht und die Beschwerden in einem überschaubaren Zeitraum bearbeitet werden können.

Die Sitzungen dauern in der Regel 50 Minuten. Umfang und Dauer der Behandlung
richten sich nach der individuellen Situation und werden gemeinsam besprochen.

Ob eine längere Behandlung sinnvoll ist, wird im Verlauf der diagnostischen Abklärung
oder einer begonnenen Kurzzeittherapie gemeinsam geprüft.

Psychosomatische Grundversorgung

Die psychosomatische Grundversorgung dient der Abklärung und Behandlung von Beschwerden,
bei denen körperliche Symptome, seelische Belastungen und Lebensumstände ineinander greifen und erfolgt in
kürzeren Zeiteinheiten (15 bis 30 Minuten).

Ziel ist es, körperliche und seelische Aspekte gemeinsam zu betrachten und daraus
ein sinnvolles weiteres Vorgehen abzuleiten.